Elementarschadenprävention Beiträge-Objektschutz

Seit dem 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber die Grundlagen für die Förderung der Elementarschadenprävention (ESP) im Gebäudeversicherungsgesetz[1] (GebVG) verankert. Hierdurch ist die Gebäudeversicherung in der Lage Bemühungen um den Schutz von Gebäuden, je nach Sachlage, mit bis zu 40% der Kosten zu unterstützen.
Die AGV sieht dies als eine gute Basis eigenverantwortliches Handeln im Sinne der Schadensminderung zu fördern und hierdurch, dem Solidaritätsprinzip folgend, auch zukünftig mit möglichst tiefen Schäden einen positiven Einfluss auf die Prämie erzielen zu können.
[1] Gesetz über die Gebäudeversicherung vom 19. September 2006; SAR 673.100
