Gebäudeversicherung - Schätzungen

Jedes versicherte Gebäude bedarf der Schätzung, um dessen Versicherungswert festzulegen. Dieser ist für die Prämienfestlegung massgebend und entspricht der Höchstentschädigung im Schadenfall.
Melden Sie uns Ihr Gebäude zur Schätzung an, wenn es als Neubau oder im Rahmen eines Um-, An- oder Ausbaus fertig gestellt wurde.
Die Schätzung wird aufgrund der Schätzungsanmeldung durch einen Schätzer der Aargauischen Gebäudeversicherung vor Ort durchgeführt.
