Gebäudeversicherung - Versicherungsvertrag
Alle Änderungen des Versicherungsvertrages, seien es Bauvorhaben, Adressmutationen, gewünschte Zusatzversicherungen usw., sind der AGV zu melden.
Hinweis: Die Meldung von zum Abbruch bestimmter Gebäude führt zu tieferen Prämien, weil dadurch nur noch der Abbruchwert (entsprechende Herabsetzung des Versicherungswertes!) versichert wird.

