Gebäudeversicherung - Aufräumungskosten

Nach einem Feuer- oder Elementarschaden können Kosten für die Aufräumung des Gebäudeplatzes sowie die Abtragung und Entsorgung vollständig zerstörter Gebäudeteile, so genannte Aufräumungskosten, entstehen. Im Rahmen der Grundversicherung sind diese Kosten bis 12 % der Schadensumme prämienfrei mitversichert. In den meisten Fällen ist dieser Versicherungsschutz ausreichend. Es kann allerdings sein, dass Aufräumungskosten entstehen, die die in der Grundversicherung enthaltene Deckung übersteigen. Für solche Fälle lohnt es sich, die Deckung der Aufräumungskosten gegen einen geringen Prämienzuschlag zu erhöhen.

Die zusätzlichen Aufräumungskosten können in % des Gebäudeversicherungswerts oder mit einer fixen Summe versichert werden. Bei der Versicherung einer fixen Summe bleibt diese unverändert, auch wenn infolge der Veränderung des Baukostenindexes eine Anpassung der Gebäudeversicherungssumme vorgenommen wird, wohingegen bei der prozentualen Versicherungssumme sich diese in gleichem Masse verändert wie der Baukostenindex.

Die Prämie für die Versicherung der zusätzlichen Aufräumungskosten berechnet sich auf dem Prämiensatz, der auch für die Versicherung des Gebäudes gilt.

Prämienbeispiel:
5 % zusätzliche Aufräumungskosten für ein Wohnhaus mit einem Versicherungswert von Fr. 600'000.-
(Versicherungssumme für zusätzliche Aufräumungskosten Fr. 30'000.-)
Jahresprämie Fr. 13.70

Die Erfahrung zeigt, dass bei Wohngebäuden eine Deckung für zusätzliche Aufräumungskosten von 4 % bis 6 % empfehlenswert ist.


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