Gebäudeversicherung - Formular: Handänderung
Versicherungsnehmer/in ist, wer gemäss Eintrag im Grundbuch Eigentum am Gebäude hat. Anspruch auf die Entschädigung hat grundsätzlich immer, wer am Schadentag Gebäudeeigentümer/in war.
Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns umgehend eine Veräusserung Ihres Gebäudes melden und uns Name und Adresse der neuen Eigentümerschaft mitteilen.
