Gebäudeversicherung - Formular: Handänderung

Versicherungsnehmer/in ist, wer gemäss Eintrag im Grundbuch Eigentum am Gebäude hat. Anspruch auf die Entschädigung hat grundsätzlich immer, wer am Schadentag Gebäudeeigentümer/in war.

Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns umgehend eine Veräusserung Ihres Gebäudes melden und uns Name und Adresse der neuen Eigentümerschaft mitteilen.

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