Gebäudeversicherung - Neubau
Feuer- und Elementarschadenversicherung
Ein Neubau muss spätestens nach Erstellung des Kellergeschosses zur Bauzeitversicherung (steigende Versicherung) angemeldet werden. Damit keine Versicherungslücke entsteht, empfehlen wir Ihnen, den Neubau bereits vor Beginn der Bauarbeiten zur Versicherung anzumelden.
Grundsätzlich tritt die Versicherung mit der Anmeldung durch die Eigentümerschaft bei der Aargauischen Gebäudeversicherung in Aarau in Kraft, es sei denn, die Erstellung des Neubaus beginnt erst in einem späteren Zeitpunkt.
Zur Anmeldung stehen Ihnen folgende Wege offen:
- Telefonische Meldung: 0848 836 800
- Meldung per Brief:
Aargauische Gebäudeversicherung, Postfach, 5001 Aarau - Meldung per Fax: 062 836 36 63
- Meldung per Internet-Formular:
online ausfüllen, ausdrucken und anschliessend mit Datum, Unterschrift und den erforderlichen Beilagen versehen per Post an die Aargauische Gebäudeversicherung senden.
