Gebäudeversicherung - Wasserversicherung

Stellen Sie sich vor, eine Wasserleitung birst und es entstehen Schäden am Gebäude z.B. an Wänden, Böden, Decken und Spannteppichen. Grosse finanzielle Aufwendungen sind die Folge davon. Die Kosten, die mit der Behebung dieser Schäden verbunden sind, können durch die freiwillige Gebäudewasserversicherung gedeckt werden.

Im vereinbarten Rahmen übernimmt die Gebäude-Wasserversicherung Schäden infolge von:

  • Regen, Schnee- und Schmelzwasser, das durch das Dach, aus Dachrinnen und Aussenablaufrohren ins Gebäudeinnere eingedrungen ist
  • Rückstau aus der Abwasserkanalisation und Grundwasser im Innern des Gebäudes
  • Wasser aus Zierbrunnen, Aquarien und Wasserbetten (plötzlich und unfallmässig)
  • Frost, d.h. Kosten für Reparaturen und Auftauen durch Frost beschädigter Wasserleitungsanlagen und daran angeschlossener Apparate im Innern des Gebäudes
  • Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizungs- und Tankanlagen

Im Weiteren sind auch folgende Kosten versichert:

  • Kosten für das Suchen und Freilegen geborstener sowie Zumauern oder Eindecken der reparierten Leitungen bis zum Betrag von Fr. 10'000.-.
  • Ausfall des Mietertrags - ausgenommen bei Hotels, Gaststätten, Ferienhäusern und Ferienwohnungen - ist automatisch mitversichert.

Für nur CHF 34.65/Jahr kann eine Zusatzversicherung Aqua Plus mit eingeschlossen werden.

Deckungsumfang der Zusatzversicherung Aqua Plus:

  • Erhöhung der Freilegungskosten von CHF 10'000.-- auf CHF 20'000.--.
  • Kosten für die zweckmässige Suche im Falle von nicht leitungsgebundenen Ursachen im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden bis höchstens CHF 2'000.00.
  • Schäden an dem in der Police bezeichneten Gebäude durch
    - Wasser, das aus im Freien aufgestellten Bade- und Planschbecken ausgelaufen ist,
    - Kondenswasser, das aus Kühlanlagen ausgelaufen ist
  • Die Kosten für ein Wasserleitungsprovisorium, soweit dieses im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden notwendig wird, bis höchstens CHF 1'000.00.
  • Zwischengelagerte Baumaterialien bei Bestehen einer Bauzeitversicherung (steigende Versicherung).
  • Kosten für die Reparatur der beschädigten und das Spülen flüssigkeitsführender Leitungen, wenn ein ersatzpflichtiger Schaden eingetreten ist, bis höchstens CHF 500.00.


Klicken Sie hier um in der Verordnung über die Gebäudewasserversicherung alle Details zu finden.
 
Link zu Verordnung über die Gebäudewasserversicherung

Link zum Flyer der Zusatzversicherung Aqua Plus


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