Unfallversicherung - Arbeitnehmende (UVG)

Arbeitnehmende müssen gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) vom Arbeitgeber zwingend gegen Unfall versichert werden.

Die KUV versichert:

  • Angestellte des Kantons Aargau und seiner Unternehmungen
  • Lehrkräfte der Gemeindeschulen
  • Angestellte von Heimen und gemeinnützigen Vereinigungen


Die Versicherung umfasst Berufs- und Nichtberufsunfälle. Als typische Nichtberufsunfälle gelten Unfälle, welche sich in der Freizeit ereignen, wie beispielsweise Sport- und Verkehrsunfälle. Der Versicherungsschutz beginnt mit Arbeitsantritt und endet mit dem 30. Tag nach dem Tage, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Darüber hinaus kann freiwillig bis zu einer gesamten Dauer von 180 Tagen eine Abredeversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung gilt weltweit.

Versichert sind u.a. die Heilungs- und Pflegekosten. Bei einem Spitalaufenthalt werden die Kosten der allgemeinen Abteilung bezahlt. Bei Bedarf kann bei einer privaten Versicherungsgesellschaft oder bei der Krankenkasse eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, welche die Mehrkosten für die halbprivate oder private Abteilung übernimmt.
 
Merkblatt zur Unfallversicherung (PDF)

Merkblatt bei Unfall im Ausland

Merkblatt Abredeversicherung UVG

Unfallmeldung

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