Unfallversicherung - Schul- und Heimkinder, Studierende

Öffentliche Schulen wie Gemeinde-, Kantons- und Fachhochschulen sind nach der kantonalen Schulgesetzgebung dazu verpflichtet, ihre Schulkinder und Studierenden in Ergänzung zur obligatorischen privaten Krankenversicherung gegen Unfälle im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb zu versichern.

Kantonale Schulen sind zum Versicherungsabschluss bei der KUV verpflichtet, den anderen Schulen steht die Wahl des Versicherers frei.

Heimkinder und Zöglinge von gemeinnützigen Institutionen und Vereinigungen können freiwillig versichert werden.

Die Unfallversicherung der KUV gewährt Leistungen bei Tod und Invalidität. Sie ersetzt zudem die im Zusammenhang mit der Heilung (ohne Heilungskosten) stehenden Auslagen während 10 Jahren pro Fall, die in der obligatorischen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise eingeschlossen sind. Selbstbehalte und Franchisen der Krankenversicherung sind nicht gedeckt.

Drucken