Den Versicherungswert schätzen lassen.

Der Versicherungswert des versicherten Gebäudes wird in der Regel anlässlich einer Schätzung vor Ort festgelegt. Eine solche erfolgt, nachdem uns die Fertigstellung eines Neubaus oder der Abschluss von An‑, Umbau‑ und Sanierungsarbeiten gemeldet wurde. Der Versicherungswert entspricht der maximalen Entschädigung im Schadenfall. Die Prämie wird aufgrund des Versicherungswerts berechnet.

Wann erfolgt eine Schätzung des Versicherungswerts eines Gebäudes?

Wird uns die Fertigstellung eines Neubaus oder der Abschluss von An‑, Umbau‑ und Sanierungsarbeiten gemeldet, informieren wir die Eigentümerin oder den Eigentümer in einem Schreiben darüber, dass das entsprechende Gebäude im Schadenfall versichert ist und dass wir uns mit ihnen für eine Schätzung in Verbindung setzen werden.

Muss ich für eine Schätzung meines Gebäudes selbst aktiv werden?

Nein. Wir setzen uns mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer brieflich in Verbindung, laden sie zur Schätzung ein und informieren über die nächsten Schritte.

Kann ich beeinflussen, ob mein Gebäude durch das Instrument der Selbstdeklaration eingeschätzt wird oder ob ein Experte der AGV die Schätzung persönlich vor Ort vornimmt?

Im Grundsatz entscheidet die AGV darüber, welche Objekte mittels Selbstdeklaration eingeschätzt werden. Die Selbstdeklaration eignet sich dabei vor allem für einfache Objekte mit einer Versicherungssumme unter 5 Millionen Franken. Die Schätzungsexperten werden sehr gezielt für die Beurteilung komplexer Bauten eingesetzt. Wünscht eine Eigentümerin oder ein Eigentümer explizit eine Schätzung vor Ort, so versuchen wir diesem Wunsch nachzukommen.

Was muss ich bei der Selbstdeklaration alles einreichen?

Um eine möglichst risikogerechte und individuelle Prämie für Sie zu erreichen, sind wir bei der Selbstdeklaration auf möglichst detaillierte Angaben angewiesen. Wir danken Ihnen, wenn Sie uns Baukostenabrechnungen, Baupläne oder ähnliche Dokumente einreichen.

Was passiert, wenn ich bei der Selbstdeklarationen einen Fehler mache?

Durch den Einsatz des Instruments der Selbstdeklaration entstehen unseren Kundinnen und Kunden keine Nachteile. So ist ein Objekt bei einem Totalschaden beispielsweise bis zum Wiederaufbauwert versichert. Zudem erfolgt im Schadenfall routinemässig eine Plausibilisierung des Versicherungs-werts.

 

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