Feuerwehrwesen – Wasserversorgung

Die Wasserversorgung ist ein Fachgebiet der Abteilung Feuerwehrwesen, welche die Vorschriften über die Löschwasserversorgung im Kanton Aargau vollzieht, namentlich durch:

  • Prüfung von Vorprojekten, wie Reservoirbauten, Netzzusammenschlüsse von verschiedenen Versorgungen, Besprechung mit Behörden und Ingenieurbüros

  • Festlegung Löschreserven und Bewirtschaftung der Löschreserveverpflichtungen

  • Prüfung von Gesuchen, Ausstellen von Beitragszusicherungen und Abrechnungen

  • Abnahmekontrollen und Inspektionen von Bauobjekten (Pumpwerken, Reservoirs etc.), Überprüfung der Löschwasserleistungen bei Erschliessungen von neuen Quartieren

  • Berechnung des definitiven Beitrags der fertiggestellten Bauten gemäss den Bestimmungen der Feuerfondsverordnung

Technische Bedingungen und Beitragsgesuche

In der Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Verhütung und Bekämpfung von Feuerschäden (Feuerfondsverordnung, FFV) und der Richtlinie für die Löschwasserversorgung des Kantons Aargau sind das Beitragswesen und die technischen Bedingungen detailliert geregelt.

Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Verhütung und Bekämpfung von Feuerschäden (Feuerfondsverordnung, FFV)

Richtlinie für die Löschwasserversorgung des Kantons Aargau

 

Benützen Sie für die Einreichung von Beitragsgesuchen und -abrechnungen die folgenden Formulare:

 

Formular Beitragsgesuch Erweiterung der Wasserversorgungen

Formular Beitragsgesuch neutral

Formular Beitragsabrechung Erweiterung / Erneuerung der Wasserversorgung mit Genehmigung bzw. Beitragszusicherung

Formular Beitragsabrechung Erneuerung der Wasserversorgung von bestehenden Leitungen / Hydranten ohne Beitragszusicherung

Formular Beitragsabrechnung neutral

 

Benützen Sie für die Einreichung Ihrer jährlichen Budgetierung oder Investitionsplanung folgendes Formular:

Formular jährliche Budgetierung / Investitionsplan

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