3. November 2017

Winterpause für den Gasgrill

Die Grillzeit ist zu Ende und alle Gerätschaften werden versorgt. Wie macht man es richtig?

Vielerorts wird der Gasgrill vor Kälte und Nässe geschützt in Kellern oder Garagen überwintert. Was für die Lagerung des Gasgrill-Gerätes korrekt ist, ist für die Gasflaschen falsch. Deren Lagerung in geschlossenen Räumen birgt ein hohes Risiko. Entweicht aus dem vermeintlich dichten Behälter Gas, kann bereits das Betätigen eines Lichtschalters zu einer Explosion führen.

Es empfiehlt sich, Gasflasche und Gasgrill getrennt voneinander aufzubewahren. Die Gasflasche muss gut verschlossen werden. Ein leises Zischen beim Flaschenhals weist auf ein undichtes Ventil hin. Die Flasche muss dann durch eine ausgewiesene Fachperson repariert werden.

Eine Gasflasche ist im Freien zu lagern. Der Garten oder der Balkon bietet sich dafür an. Es ist dabei allerdings auf einen trockenen, festen und ebenen Untergrund zu achten. Niedrige Temperaturen machen Gasflaschen nichts aus.

Die Flaschen dürfen nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen gelagert werden. Das für den Grill verwendete Gas ist schwerer als die Luft. Deshalb müssen die Behälter immer so platziert werden, dass eventuell austretendes Gas nicht in Vertiefungen gelangen kann.

Des weiteren beachten Sie bitte die Sicherheitshinweise auf jeder Gasflasche.

In Kürze:

  • Grillgeräte ohne Flasche im Haus, Keller oder in der Garage abstellen
  • Gasflasche nur im Freien unter einem Dach oder einer Abdeckung lagern
  • Gasflaschen vor Beschädigungen schützen
  • Gasflaschen nicht in der Nähe von Bodenvertiefungen deponieren
  • Sicherheitshinweise beachten

Medienmitteilung der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) (.pdf / 108.9 kB)