24. Mai 2022

Geschäftsbericht 2021

Ein stürmisches Jahr 2021 – mit einem guten Abschluss für die AGV

Das Jahr 2021 der Aargauischen Gebäudeversicherung AGV war geprägt von unterschiedlichen Niederschlägen, – zu Beginn des Jahres Schnee und im Sommer Starkregen und Hagel – dem Homeoffice, der Vorbereitung der Inkraftsetzung zweier neuer Gesetze, dem Verkauf der Kantonalen Unfallversicherung und einem guten Börsenjahr.

 

Feuer- und Elementarschadenversicherung

Das Jahr 2021 wird vielen Menschen in Erinnerung bleiben. Ab Mitte Januar gab es im Kanton Aargau so viel Schnee, dass Bäume dem Druck nicht mehr standhielten, knickten und Häuser beschädigten, oder auch Dächer der schweren Last nicht mehr Widerstand leisten konnten und so Schäden an Gebäuden entstanden sind. Insgesamt erhielt die AGV 1'287 Meldungen zu Schäden durch Schneelast und -druck. Die Schadensumme dieser Schäden betrug im Total CHF 3.55 Mio.

Der Sommer 2021 war sehr regnerisch und führte mancherorts zu Hochwasser und Überschwemmungen. Zwischen dem 23. Juni und 26. Juli 2021 wurden der AGV 5'886 Schäden gemeldet. Die mit einer Schadensumme von insgesamt CHF 63.49 Mio. zu Buche schlugen. Ein prominentes Überschwemmungs-Beispiel war der Bahnhof Aarau. Das grösste Elementarereignis 2021 war ein Unwetter am 28. Juni. Es kam zu 3'537 Schäden mit einer Schadensumme von CHF 35.40 Mio. Die häufigste Schadenursache war Hagel. Im Vergleich mit anderen Kantonen ist der Aargau jedoch im Sommer 2021 noch glimpflich davongekommen. Die Kantonalen Gebäudeversicherungen gehen von einem schweizweiten Gesamtschaden von über CHF 1 Mrd. aus.

Im Vergleich zum Vorjahr kam es 2021 im Kanton Aargau zu mehr Feuerschäden. Insgesamt verzeichnet die AGV 796 Meldungen zu Brandschäden, mit einer Schadensumme von CHF 18.25 Mio. Die zwei häufigsten Brandursachen waren Blitzschlag und Elektrizität. Wobei die Blitzschläge auf die heftigen Sommergewitter zurückzuführen sind, bei den Bränden durch Elektrizität ist eine steigende Tendenz zu beobachten. Bei den drei grössten Brandschäden ist die Ursache jedoch ungeklärt.

Die Schadenbelastung Feuer und Elementar war 2021 überdurchschnittlich hoch, insgesamt verzeichnete die AGV 9'189 Feuer- und Elementarschäden mit einer Schadensumme von gesamthaft CHF 88.53 Mio. Dank den erfreulich hohen Erträgen aus den Finanzanlagen – aufgrund eines guten Börsenjahres – kann die AGV dennoch auf ein positives Ergebnis von CHF 38.6 Mio. blicken.

Die AGV versicherte im Berichtsjahr 234'013 Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden, 0.5 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Versicherungswert stieg um 0.9 Prozent auf CHF 226'188 Mrd. Die Nettoprämieneinnahmen betrugen CHF 82.8 Mio.

Gebäudewasserversicherung

Per 1. Januar 2021 traten die Vertragsanpassungen in der Gebäudewasserversicherung in Kraft. Sowohl in der Grunddeckung wie auch in der Zusatzdeckung Aqua Plus wurde der Deckungsumfang erweitert. Die Prämien wurden dafür moderat erhöht und ein Selbstbehalt von CHF 200.00 wurde eingeführt. Die Prämieneinnahmen für das Jahr 2021 betrugen CHF 27.95 Mio., bei 114'447 versicherten Gebäuden. Im Berichtsjahr verzeichnete die AGV 9'177 Gebäudewasserschäden, mit einer Schadensumme von insgesamt CHF 40.79 Mio. Das entspricht einer Zunahme von 34.2 Prozent bei den Fällen und 36.3 Prozent bei der Schadensumme. Die Gebäudewasserversicherung schliesst mit einem Ergebnis von minus CHF 0.9 Mio.

Die AGV gewährt einen Rabatt auf der Feuer- und Elementarschadenversicherung 2022

Aufgrund der guten Jahresergebnisses der letzten beiden Jahre gewährte die AGV einen Prämienrabatt von 50 Prozent für die Feuer- und Elementarschadenversicherung 2022. Damit flossen insgesamt rund CHF 40 Mio. an die Kundinnen und Kunden der AGV zurück.

Gewinnablieferung an den Kanton

Gemäss § 19 und § 44a Gebäudeversicherungsgesetz muss die AGV einen Teil ihres Gewinns an den Kanton abliefern. In der Feuer- und Elementarschadenversicherung, beträgt die Abgabe die Hälfte des Gewinns, begrenzt auf CHF 1 Mio. Bei der freiwilligen Gebäudewasserversicherung und den durch Dekret übertragenen Zusatzaufgaben beträgt die Gewinnablieferung 18 Prozent des konsolidierten Überschusses.

Über alle Sparten betrug die Gewinnablieferung an den Kanton insgesamt CHF 3.15 Mio.: CHF 1 Mio. aus der Sparte Feuer und Elementar und CHF 2.15 Mio. aus der freiwilligen Gebäudewasserversicherung und den durch Dekret übertragenen Zusatzaufgaben.

Lohngleichheitsanalyse

Der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit» ist in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz des Bundes verankert. Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet Arbeitgebende, die mindestens 100 Arbeitnehmende beschäftigen, eine Lohngleichheitsanalyse bis zum 30. Juni 2021 durchzuführen und diese bis am 30. Juni 2022 durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen.

Die AGV hat die Lohngleichheitsanalyse gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben durchgeführt und auch bereits im Berichtsjahr extern überprüfen lassen. Es wurde keine Lohndiskriminierung festgestellt. Die Revision bestätigt, dass die Löhne in der AGV geschlechtsneutral und gerecht sind.

Geschäftsaufgabe Kantonale Unfallversicherung (KUV)

Der Regierungsrat hat beschlossen, sich vom Geschäftsbereich der KUV per Ende 2021 zu trennen. Im Rahmen eines Submissionsverfahrens ging Ende April 2021 die Groupe Mutuel Versicherungen GMA AG als Käuferin hervor. Das Bundesamt für Gesundheit hat die Übertragung des Versichertenbestandes am 17. September 2021 genehmigt. Die Groupe Mutuel Versicherungen GMA AG übernahm per 1. Januar 2022 alle aktiven Verträge, die Schadenfälle wie auch das gesamte Vergangenheitsgeschäft der KUV. Ebenso übernahm sie sechs Mitarbeitende der KUV, die restlichen Mitarbeitenden hatten ihr Anstellungsverhältnis bei der AGV ordentlich auf den 31. Dezember 2021 gekündigt und sich am Markt neu orientiert.

AGV – «Dreifacher Schutz»

Das Hauptgeschäft der AGV ist selbstverständlich die Versicherung. Jedoch setzt sie sich auch für den Brandschutz und den Schutz vor Naturgefahren ein, denn durch präventive Massnahmen können Schäden vermindert oder sogar verhindert werden.

Die Spezialistinnen und Spezialisten der Elementarschadenprävention der AGV haben 2021 bei 1’735 Gebäuden das Elementarschadenrisiko beurteilt. In 127 Fällen gewährte die AGV finanzielle Beiträge für Massnahmen des Objektschutzes, von insgesamt CHF 0.93 Mio.

Gemäss §10a der Elementarfondsverordnung beteiligt sich die AGV seit 2016 an den Kosten für Wasserbauprojekte im Rahmen des übergeordneten Hochwasserschutzes. Die AGV übernimmt 5 Prozent der Investitionskosten von Wasserbauprojekten, die den koordinierten Objektschutz in der Bauzone bezwecken. Seit 2016 hat die AGV für 39 Projekte Zusicherungen erteilt, in der Höhe von gesamthaft CHF 4.35 Mio. Im Berichtsjahr 2021 hat die AGV CHF 0.39 Mio. ausgezahlt.

898 Brandschutzbewilligungen haben die Spezialisten des Brandschutzes 2021 bearbeitet sowie 919 Abnahmekontrollen von Brandschutzbewilligungen als auch 127 periodische Kontrollen durchgeführt.

Aargauer Feuerwehren bekämpfen nicht nur Feuer, sondern auch Hochwasser und tragen so wesentlich zur Schadenminderung bei. Im Berichtsjahr leistete die AGV Beiträge und Subventionen an die Gemeinden in der Höhe von CHF 8.26 Mio. Die finanziellen Mittel werden mehrheitlich für Wasserversorgungs- und Hydrantenanlagen, Feuerwehrlokale und -einrichtungen, Motorfahrzeuge und Material für Feuerwehren eingesetzt. Der Ausbildungsbetrieb der Feuerwehren konnte nach der Zwangspause durch die Coronamassnahmen im Jahr 2021 wieder Fahrt aufnehmen. Die AGV investierte CHF 2.12 Mio. (2020: CHF 1.22 Mio.) in die Ausbildung der Aargauer Feuerwehren.

Gesetzesrevisionen

Der Grosse Rat hat der Revision des Brandschutzgesetzes im Jahr 2020 zugestimmt mit Inkrafttreten per 1. Januar 2022. Die wichtigsten Revisionspunkte waren, die Liberalisierung des Kaminfegerwesens, risikogerechte anstatt generelle Durchführung kantonaler und kommunaler Kontrollen von Bauten und Anlagen, die Kompetenz zum Erheben der Gebühren für die kantonale Brandschutzbewilligung wird der AGV übertragen, sachgerechte Kompetenzordnung für den Erlass eines kantonalen Feuerverbots im Freien. Im Berichtsjahr hat der Regierungsrat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen.

Der Verwaltungsrat der AGV hat beschlossen, zukünftig auf die Erhebung von Gebühren für die kantonale Brandschutzbewilligung ab 1. Januar 2022 zu verzichten. Nur noch in Ausnahmefällen, sprich bei ausserordentlichem Aufwand, wird die AGV Gebühren erheben.

Der Grosse Rat hat 2020 die gesetzlichen Grundlagen mit Inkrafttreten per 1. Januar 2022 für die Einführung des Mietmodells "Brandschutzbekleidung" geschaffen. Im Rahmen des Submissionsverfahrens wurden die fünf besten Brandschutzjacken und -hosen evaluiert. Sie wurden zu Beginn des Berichtsjahrs in der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt geprüft. Drei Produkte wurden daraufhin von einer Testgruppe in Realsituationen getragen, beurteilt und bewertet. Nach Auswertung dieser Resultate erfolgte der Zuschlag an die Firma Brandschutz Ettiswil AG.

Nicht nur monatelange Lieferfristen auf dem Textilmarkt führen zu Verzögerungen bei der Produktion der Brandschutzjacken und -hosen. Gegen den Vergabeentscheid im Rahmen des Submissionsverfahrens wurde eine Beschwerde eingereicht, welche auch zu einer zeitlichen Verzögerung führt. Die ursprünglich für das dritte Quartal 2022 vorgesehene Auslieferung ist nicht mehr realistisch, sie wird wohl erst 2023 erfolgen können.

Zum 4. Mal online und interaktiv

Seit dem Geschäftsbericht 2018 sind die Jahresberichte der AGV auf einer online Plattform einsehbar. Der Bericht für das Jahr 2021 ist ebenfalls digital aufbereitet. Auf der Startseite können Sie Ihre Wohngemeinde eingeben und nachsehen, ob es zu Feuer- oder Elementarschäden im Jahr 2021 gekommen ist oder wie viele Personen für die Ortsfeuerwehr tätig sind: geschaeftsbericht.agv-ag.ch. Auch finden Sie ein Interview mit unserem CEO, Dr. Urs Graf, der auf das Geschäftsjahr 2021 zurückblickt.

Medienmitteilung vom 24. Mai 2022 (.pdf / 316.0 kB)