5. Dezember 2024

Mini-Kampagne: «Was tun bei Rauch im Treppenhaus?»

Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) lanciert eine neue Mini-Kampagne, die Bewohnerinnen und Bewohner mehrstöckiger Gebäude darüber aufklärt, wie sie sich im Falle von Rauchentwicklung im Treppenhaus richtig verhalten. Ziel der Kampagne ist es, lebenswichtige Informationen zu vermitteln, um bei einem Brand die Gefahr einer Rauchvergiftung zu vermeiden.

Brände in mehrstöckigen Gebäuden gelten für Einsatzkräfte wie die Feuerwehr als Herausforderung. Es fällt immer wieder auf, dass Bewohnerinnen und Bewohner eine Rauchvergiftung erleiden, da sie trotz Rauchentwicklung im Treppenhaus versuchen, aus ihrer Wohnung ins Freie zu fliehen. Entgegen der ersten Impulsreaktion, das Gebäude bei einem Brand so rasch wie möglich zu verlassen, ist dies nicht immer die sicherste Option.

«Wenn es im Treppenhaus raucht, ist es in mehrstöckigen Gebäuden sicherer, die Türe zu schliessen und in der eigenen Wohnung zu bleiben», erklärt Frank Weingardt, Abteilungsleiter Prävention bei der AGV. In der Schweiz gelten strenge Bauvorschriften. Dass ein ganzes Gebäude lichterloh brennt oder einstürzt, ist sehr unwahrscheinlich. «Die eigene Wohnung bietet daher mehr Schutz als der Versuch, durch einen verrauchten Flur zu fliehen», so Weingardt weiter. Zudem gilt in Baugebieten: nach Eingang der Alarmierung muss die Feuerwehr innerhalb von zehn Minuten vor Ort erste Massnahmen zum Schutz von Menschen und Tieren einleiten.

Das Ziel: Verbesserung der Personensicherheit

Neben baulichen Massnahmen spielt auch der organisatorische Brandschutz eine entscheidende Rolle für die Sicherheit in mehrstöckigen Gebäuden. Um wichtige Informationen zum richtigen Verhalten bei Rauch im Treppenhaus leicht verständlich zu vermitteln, hat die AGV in Zusammenarbeit mit der Aarauer Agentur «A+O» ein Merkblatt entwickelt.

Online-Download: «Was tun bei Rauch im Treppenhaus?»

«Eigentümerschaft, beziehungsweise Verwaltungen, sollten den Bewohnerinnen und Bewohnern klare Anweisungen zum korrekten  Verhalten im Brandfall bereitstellen», erklärt Weingardt weiter. Dies kann zum Beispiel durch eine Hausordnung oder gut sichtbare Aushänge – wie einem Merkblatt - umgesetzt werden. Für uns als Gebäudeversicherung ist es wichtig, das Vertrauen in die Bausubstanz sowie in die Einsatzkräfte zu stärken. Durch unser Merkblatt möchten wir sicherstellen, dass die Personensicherheit in mehrstöckigen Gebäuden verbessert wird.

Anlaufstelle für Medienanfragen: Olga Kuck, Fachspezialistin Kommunikation, per E-Mail an olga.kuck@agv-ag.ch oder telefonisch unter 062 836 36 03.