14. August 2009

01/2009 Rekrutierung von Angehörigen der Feuerwehr (AdF); Rechtsgrundlagen

Jede Form der Begeisterung für die freiwillige Übernahme von Feuerwehrdienst ist dem Zwang vorzuziehen. Ist dies nicht möglich, verweisen wir auf die entsprechende Rechtsgrundlage.