30. Mai 2013
Geländer in Fluchttreppenhäusern
In der Praxis trifft man sehr unterschiedliche Ausführungen von Treppengeländern an. In Fluchttreppenhäusern gilt, dass ein Geländer mit Ausnahme des Handlaufes nicht brennbar konstruiert sein muss. Um die Diskussionen einzugrenzen, wie gross der Anteil von Holzbaustoffen sein darf, empfiehlt die AGV die Einhaltung von Mindestanforderungen.