17. August 2022

Planung und Betrieb von technischen Brandschutzeinrichtungen

Autor: Erik Lieske, Bereichsleiter Brandschutz, Aargauische Gebäudeversicherung

 

Ab dem 1. Januar 2022 sieht das Brandschutzgesetz keine obligatorischen Abnahme- und periodischen Kontrollen im Brandschutz mehr vor. Kontrollen werden neu risikobasiert nach Bedarf durchgeführt.

Kontrolle und Unterhalt von technischen Brandschutzeinrichtungen liegen neu in der Verantwortung der Eigentümerschaft oder Anlagenbetreibenden. Diese Einrichtungen müssen regelmässig nach den bestehenden Vorgaben durch eine anerkannte Prüfstelle beurteilt werden. Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) unterstützt die Eigentümerschaft bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollpflichten, indem sie die Fälligkeiten der periodischen Kontrollen überwacht. Für Anlagenbetreibende und Eigentümerschaften von Gebäuden mit technischen Brandschutzeinrichtungen steht ein Merkblatt zur Verfügung.

Eigenverantwortung der Eigentümer- und Betreiberschaft

Kontrollen von technischen Brandschutzeinrichtungen erfolgen in Eigenverantwortung, im Auftrag und auf Kosten der Eigentümerschaft oder Anlagenbetreibenden. Sie direkt beauftragen anerkannte Prüfstellen für Abnahmeprüfungen und periodische Kontrollen.

Anerkannte Prüfstellen sind bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) gelistet und für Eigentümerinnen und Eigentümer über diesen Link abrufbar: www.agv-ag.ch/bsk. Die Wahl der Prüfstelle ist vorgängig mit der AGV abzustimmen.

Planung und Bau

Die Eigentümerschaft beauftragt einen Qualitätssicherungsverantwortlichen (QSV) Brandschutz für die Planung bis zur Fertigstellung von Gebäude und technischen Brandschutzeinrichtungen. Der QSV koordiniert die brandschutzrechtlich nötigen Arbeitsschritte bei Planung und Bau solcher Einrichtungen. Vor Inbetriebnahme des Gebäudes respektive Aufnahme der Nutzung bestätigt der QSV die Konformität des Bauwerks auf Grundlage der Brandschutzrichtlinien und der Brandschutzbewilligung durch Erbringen der Übereinstimmungserklärung Brandschutz.

Abnahmeprüfung durch anerkannte Prüfstelle

Liegt für die technische Brandschutzeinrichtung das Installations-Attest der Fachfirma vor, beauftragt die Eigentümerschaft eine anerkannte Prüfstelle für die Abnahmeprüfung. Der Bericht zur Abnahmeprüfung ist der AGV ebenfalls im Dossier Übereinstimmungserklärung Brandschutz zu übergeben.

Bei komplexen Situationen oder speziellen Lösungen empfiehlt die AGV, die Prüfstelle bereits bei der Planung hinzuzuziehen, um kostspielige Nachbesserungen von Anfang an ausschliessen zu können.

Kontrolle und Erneuerung

Technische Brandschutzeinrichtungen müssen regelmässig nach den bestehenden Vorgaben geprüft werden. Die AGV unterstützt die Eigentümerschaft bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollpflichten und bietet sie zur periodischen Kontrolle, Generalüberholung oder Modernisierung auf. Mit dem Aufgebot erhält die Eigentümerschaft eine Kontrollnummer (ID), mit der die beauftragte Prüfstelle den Prüfbericht online bei der AGV einreichen kann. Das Prüfstellen-Portal finden Sie unter:
www.agv-ag.ch/bsk

Entscheidet sich die Eigentümerschaft für eine Prüfstelle, die noch kein Login für das AGV-Prüfstellen-Portal besitzt, muss die Prüfstelle vor Durchführung der Kontrolle mit uns Kontakt aufnehmen.

Fazit

Kontrollen von technischen Brandschutzeinrichtungen liegen in der Eigenverantwortung der Eigentümerschaft oder Anlangenbetreibenden. Die AGV unterstützt die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollpflichten. Sie bietet ein Online-Portal für die Erfassung der Kontrollberichte an und stellt ein Merkblatt zur Verfügung.

Das AGV-Merkblatt «Planung und Betrieb von technischen Brandschutzeinrichtungen» bietet eine einfache Übersicht der Abläufe und Handlungen für die Planung sowie den Bau, Betrieb und Unterhalt von technischen Brandschutzeinrichtungen im Kanton Aargau:
www.agv-ag.ch/praevention/brandschutz/dokumente

 

Weitere Fachbeiträge:

Oberflächenabfluss und die neue Bestimmung § 36c BauV "Schutz vor Hochwasser"

Automatische Storensteuerung für optimalen Hagelschutz