Ganz einfach eine Handänderung vornehmen.
Bei einem Eigentümerwechsel muss die Police angepasst werden. Als Eigentümer eines Gebäudes gilt, wer im Grundbuch eingetragen ist. Massgebend für das Datum des Eigentumsübergangs ist der Eintrag im Tagebuch des Grundbuchs. Prämienpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Prämienfälligkeit Eigentümer des Gebäudes ist.
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