17. August 2017

Der Aargau entraucht neu mit Grosslüftern

Alle Strassenrettungsstützpunkte im Aargau sind neu mit mobilen Grosslüftern ausgerüstet.

Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) übergibt heute, 17. August 2017, acht neue mobile Grosslüfter an die Strassenrettungsstützpunkte. Die feierliche Übergabe findet auf dem Areal der Kantonsschule Wohlen statt. Mit einer kurzen Vorführung wird die Leistung der mobilen Grosslüfter demonstriert.

Die AGV hat dieses Jahr acht zusätzliche mobile Grosslüfter beschafft und finanziert sie vollumfänglich. Der Grund für die Beschaffung sind die neuen Brandschutznormen und -richtlinien, die seit dem 1. Januar 2015 in Kraft sind. Gemäss der Brandschutzrichtlinie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, kann unter gewissen Voraussetzungen auf den Einbau einer maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlage verzichtet werden. Stattdessen können Grosslüfter der Feuerwehr eingesetzt werden.

In der Regel müssen bei Grossbauten die Untergeschosse maschinell entraucht werden. Die Installation einer solchen Anlage ist sehr kostspielig. Wenn mobile Grosslüfter der Feuerwehren aber 15 Minuten nach Eingang eines Alarms vor Ort sein können, kann je nach Entrauchungskonzept bis und mit dem ersten Untergeschoss auf den Einbau einer maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlage verzichtet werden. Die AGV hat mit der Anschaffung der acht Grosslüfter nun diese Voraussetzungen geschaffen.

Bisher standen im Kanton Aargau drei mobile Grosslüfter zur Verfügung – Baden, Frick und Zofingen waren ausgerüstet. Mit den drei Lüftern war es nicht möglich, das gesamte Gebiet des Kantons Aargau in der geforderten Zeit zu bedienen. Und die Lüfter der Ortsfeuerwehren erbringen nicht die Leistung eines Grosslüfters. Eigentümer von grossen Gewerbe- und Industrieräumen konnten für ihr Brandschutzkonzept somit nicht auf mobile Lüfter der Feuerwehr zurückgreifen. Sie waren gezwungen maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen einzubauen, was Mehrkosten für den Bau verursachte.

Die elf Strassenrettungsstützpunkte im Kanton Aargau werden mit den mobilen Grosslüftern ausgerüstet und 55 Feuerwehrleute dieser Stützpunkte haben bereits im Mai den Umgang mit diesen gelernt. Mit den drei bestehenden und den acht neuen mobilen Grosslüftern an den elf Standorten kann die Leistungsnorm der Erreichbarkeit innerhalb 15 Minuten im ganzen Kantonsgebiet eingehalten werden. Sofern die übrigen brandschutztechnischen Auflagen erfüllt sind, ist der Einbau einer maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlage bis zum ersten Untergeschoss nicht mehr nötig. Dies betrifft ungefähr fünf bis zehn Objekte im Jahr mit einer Kostenersparnis von CHF 20‘000.00 bis 50‘000.00 pro Objekt. Einmal mehr setzt sich die AGV damit für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Kanton Aargau ein.

Die Region Zofingen hat das Potential schon vor einigen Jahren erkannt und eigenständig einen mobilen Grosslüfter beschafft. Der Stützpunkt Zofingen ist Teil des Konzepts der AGV, aus diesem Grund übernimmt die AGV einen Teil der Beschaffungskosten dieses mobilen Grosslüfters. Die beiden Feuerwehren Baden und Frick besitzen seit fast 20 Jahren aufgrund der Aargauer Autobahntunnel bereits je einen mobilen Grosslüfter. Finanziert werden sie durch den Nationalstrassenfonds. Die drei seit Jahren im Einsatz stehenden Grosslüfter haben bereits in verschiedenen Brandfällen gute Dienste geleistet. Die acht neu angeschafften, mobilen Grosslüfter sind ab sofort einsatzbereit.

AGV-Medienmitteilung (.pdf / 55.1 kB)