FAQ zum Thema Feuerwehrwesen.

Ausbildung und Kurse

Akzeptiert die AGV Kursabschlüsse aus anderen Kantonen oder Staaten? Welche Unterlagen werden für die Anerkennung benötigt?

Grundsätzlich akzeptiert die AGV ausserkantonal besuchte Kurse, wenn deren Ausbildungsinhalt mit Kursen der AGV gleichwertig ist. So sollten Sie für die Anerkennung eines Kurses vorgehen:

  • Stellen Sie einen Antrag bei der AGV.
  • Legen Sie eine Bestätigung des erfolgreich absolvierten Kurses bei.

Sie können uns den Antrag und die eingescannten Dokumente auch per E-Mail schicken: feuerwehr@agv-ag.ch

Wer ist zuständig für Kursmutationen?

Es steht Ihnen für den Bereich Ausbildung und Kurswesen eine einheitliche Anlaufstelle zur Verfügung:

E-Mail: feuerwehr@agv-ag.ch

Telefon (Bürozeiten): 062 836 36 41

Gerne bearbeiten wir Ihre Anliegen wie zum Beispiel:

  • Fragen zu Kursen und deren Anforderungen
  • Anmeldung von Kursteilnehmenden nach Ablauf der Anmeldeperiode gemäss Kursplatzbörse
  • Mutationen Kursteilnehmende nach Anmeldeschluss
  • Dispensationsgesuche für obligatorische Weiterbildungskurse

Wer übernimmt meinen Verdienstausfall, wenn ich an einem Feuerwehrkurs teilnehme?

Für die Entschädigung des Verdienstausfalls (Taggeld) haben bei Ortsfeuerwehren die Gemeinden aufzukommen, bei Betriebsfeuerwehren/Betriebslöschgruppen die Betriebe.

Das Feuerwehrwesen liegt in kommunaler und kantonaler Hand. Deshalb gilt für die Kurse nicht die Erwerbsersatzordnung des Bundes (EO). Das bedeutet: Die Kursteilnehmenden haben ihre Situation mit dem Arbeitgeber zu klären. Wenn der Arbeitgeber für einen Kurs Überzeit oder Ferientage abzieht, gehört die Entschädigung den Kursteilnehmenden. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, erhält er die Entschädigung. Bei unbezahltem Urlaub trägt die Gemeinde den Verdienstausfall. 

 

 

Feuerwehrdatenbank LODUR

Wer ist Ansprechperson bei technischen und inhaltlichen Fragen?

Bei technischen Fragen und für individuelle Schulungen: info@lodur.ch

Bei Fragen und Anregungen zur Benutzerverwaltung oder zu Prozessen der Feuerwehradministration: Kreisverantwortliche der Betriebskommission LODUR.

Bei Fragen zu Kurszulassungen, Einsatzrapporten oder Materialbezeichnungen oder zum AdF-Transfer: feuerwehr@agv-ag.ch

 

Allgemeines

Bezahlt die AGV etwas für die Neufüllung privater Handfeuerlöscher?

Die AGV übernimmt 50 % der Kosten für die Neufüllung nach dem Einsatz des Löschers zur Verhinderung eines Gebäudebrandes. Die andere Hälfte erstattet die Hausratversicherung (auf Antrag).

Wann braucht es Feuerwachen?

Was ist bei der Dekoration von Räumen zu beachten?

Beachten Sie hierzu bitte das Merkblatt Temporäre Veranstaltung.

Muss die Feuerwehr den Verkehrs- oder Parkdienst an einem Fest übernehmen?

Die Feuerwehr steht in erster Linie der eigenen Gemeinde oder Stadt für dringende Einsätze zur Verfügung. Zeit- und personalintensive Einsätze für den Verkehrsdienst bei Veranstaltungen widersprechen dieser Grundregel.

Ein Einsatz im Auftrag Dritter ist nur zulässig,

  • wenn der Gemeinderat den privaten Einsatz genehmigt hat.
  • wenn der Grundauftrag – permanente Bereitschaft für Alarmeinsätze – in materieller und personeller Hinsicht jederzeit erfüllt werden kann.

Beispiel für einen zulässigen Einsatz: Ein Gemeinderat erteilt seiner Feuerwehr den Auftrag, an einem Kinderfestumzug kurz den Verkehr aufzuhalten, damit die Schülerinnen und Schüler eine stark frequentierte Strasse überqueren können.

Ohne Zustimmung sind folgende Einsätze zum Beispiel nicht erlaubt:

  • Verkehrs- oder Parkdienst für private Fest- oder Partyveranstaltungen
  • Dienst als Streckenposten bei einer Rennveranstaltung
  • Parkdienst für eine Firma bei einem Geschäftsanlass

Die Beispiele sind nicht abschliessend, sie sollen nur der Verständlichkeit dienen.

Für die Rechtmässigkeit eines Einsatzes ist nicht relevant, ob die Angehörigen der Feuerwehr für den Einsatz Sold oder Entschädigung erhalten.

Für folgende Anlässe braucht es keine Bewilligung:

  • Übungen
  • Aus- und Weiterbildungen
  • eigene Veranstaltungen der Feuerwehren

Wie sind die Angehörigen der Feuerwehr versichert?

Beachten Sie hierzu bitte die Informationen unter: Versicherung AdF - Feukos (.pdf / 360.0 kB)