Schutz vor Naturgefahren: Was Planerinnen und Planer beachten müssen.

Neu-, An- und Umbauten müssen mit entsprechenden Schutzmassnahmen vor Hochwasser und anderen Naturgefahren geschützt werden. Früh eingeplant, lassen sich Schutzmassnahmen ästhetisch und günstig realisieren. Die AGV kann bereits in der Konzeptphase beratend beigezogen werden.

Hier finden Sie, was im Kanton Aargau zu beachten ist:
www.schutz-vor-naturgefahren.ch/ag