21. Mai 2021

Geschäftsbericht 2020

Ein gutes Geschäftsjahr 2020 - trotz Coronavirus-Pandemie

Die AGV blickt auf ein bewegtes Jahr 2020 zurück. Das Coronavirus hat den Betrieb der AGV im Versicherungsbereich wenig beeinträchtigt, die Mitarbeitenden konnten sich im Homeoffice gut organisieren. Jedoch musste die Hälfte der Kurse für Angehörige der Feuerwehren und auch ein Grossteil der Kurse im Bereich der Prävention abgesagt und verschoben werden. Und auch Gebäudeschätzungen wurden nur noch in dringenden Fällen gemacht. Auch bei den Brandschutzkontrollen gab es Einschränkungen. Das Geschäftsergebnis der AGV ist trotz anspruchsvollen Rahmenbedingungen sehr positiv ausgefallen. Deshalb dürfen sich Kundinnen und Kunden der Feuer- und Elementarschadenversicherung auf eine Prämienrückvergütung von 50 Prozent freuen, welche von der Jahresprämie 2022 in Abzug gebracht wird.

Feuer- und Elementarschadenversicherung
Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer und somit auch die AGV blieben im Jahr 2020 vor Grossereignissen verschont. Insgesamt wurden der AGV 6'862 Elementarschäden mit einer Schadensumme von insgesamt CHF 12.47 Mio. gemeldet. Das sind mehr wie doppelt so viele Schäden in Anzahl Meldungen und Summe wie im Jahr zuvor. Und dennoch liegt das Jahr 2020 unter dem
langjährigen Durchschnitt der Elementarschäden. Drei Stürme an drei verschiedenen Daten im Februar sind die drei grössten Elementarereignisse 2020: Am 10. Februar war Sturm Sabine für 3'369 Schäden mit einer Schadensumme von CHF 6.1 Mio. verantwortlich. Am 4. Februar schlug Sturm Petra mit 985 Meldungen und CHF 1.9 Mio. zu. Und am 27. und 28. Februar löste Sturm Bianca 633 Schäden mit einer Schadensumme von CHF 1.2 Mio. aus.

2020 ging die Anzahl Feuerschäden weiter zurück, es waren 681 Fälle und eine Schadensumme von total CHF 14.8 Mio. Auffällig ist, dass es im Jahr 2020 mehr Brände aufgrund von Elektroinstallationen und -geräten gegeben hat. In den Jahren zuvor waren noch Brände nach Blitzeinschlägen, direkte und indirekte zusammengenommen, die Spitzenreiter. Der grösste Brandschaden 2020 ist auf eine unsachgemässe Lagerung eines defekten Lithium-Ionen-Akkus zurückzuführen. Bei der Lagerhalle kam es zu einem Gebäudeschaden von CHF 1.2 Mio.

Die Schadenbelastung Feuer und Elementar war im Jahr 2020 trotz allem unterdurchschnittlich und im letzten Quartal des Jahres kam es zu unerwartet guten Entwicklungen an der Börse, die zusammen zu einem erfreulichen Gewinn von CHF 49.2 Mio. in der Feuer- und Elementarschadenversicherung führten.

Im Berichtsjahr versicherte die AGV 232’924 Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden. Das sind 0.48 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Versicherungswert stieg um 2.05 Prozent auf CHF 224.17 Mrd. Die Nettoprämieneinnahmen betrugen CHF 81.55 Mio.

Gebäudewasserversicherung
Im August 2020 informiert die AGV ihre Kundinnen und Kunden der Gebäudewasserversicherung, über die anstehenden Vertragsanpassungen per 1. Januar 2021. Sowohl in der Grunddeckung wie auch in der Zusatzdeckung Aqua Plus wurde der Deckungsumfang erweitert. Die Prämien wurden dafür moderat erhöht und ein Selbstbehalt von CHF 200.00 wurde eingeführt. Die AGV konnte für das Berichtsjahr 2'418 Aqua-Plus-Neuabschlüsse verzeichnen. 69’528 Gebäude verfügen insgesamt über diese sinnvolle Zusatzversicherung gegen Gebäudewasserschäden. Das sind 61 Prozent aller Gebäude, die bei der AGV gegen Wasserschäden versichert sind.

Verbesserte freiwillige Versicherung für zusätzliche Aufräumungskosten (ZAK)
In der Folge eines Schadenfalls entstehen häufig Aufräumungskosten. Zum Beispiel muss Bauschutt entsorgt oder aufwendige Rückbauarbeiten müssen durchgeführt werden. Solche Kosten sind im Voraus schwer einzuschätzen. In der Grunddeckung der obligatorischen Gebäudeversicherung sind bis zu 12 Prozent der Schadensumme mitversichert.

Die AGV hat schon bisher eine freiwillige Zusatzversicherung (ZAK) angeboten, damit die übersteigenden Kosten ebenfalls versichert werden konnten. Seit dem 1. Januar 2020 bietet die AGV die freiwillige ZAK aber zu wesentlich besseren Konditionen an: ZAK sind bis zum festgelegten Gebäudeversicherungswert zu einer wesentlich tieferen Prämie versicherbar. Der Prämiensatz beträgt 0.01 Promille des Gebäudeversicherungswerts.

Rund 181’400 Gebäude im Kanton Aargau sind nun für zusätzliche Aufräumungskosten bei der AGV freiwillig versichert.

Die AGV gewährt einen Rabatt auf die Prämienrechnung 2022
Zum Zeitpunkt des Verwaltungsratsbeschlusses über die Prämie für das Folgejahr war die gute Börsenentwicklung Ende des Jahres 2020 nicht vorhersehbar und die Prämienrechnungen waren bereits verschickt. Der Verwaltungsrat beschloss aber im ersten Quartal 2021 aufgrund des guten Jahresergebnisses 2020 eine Prämienrückvergütung von 50 Prozent an die Kundinnen und Kunden der Feuer- und Elementarschadenversicherung. Die Prämienrückvergütung wird von der Prämienrechnung 2022 in Abzug gebracht. Mit dieser Rückvergütung fliessen insgesamt rund CHF 40 Mio. an die Kundinnen und Kunden der AGV zurück.

Gewinnablieferung an den Kanton
Gemäss § 19 und § 44a Gebäudeversicherungsgesetz muss die AGV einen Teil ihres Gewinns an den Kanton abliefern. In der Feuer- und Elementarschadenversicherung, beträgt die Abgabe die Hälfte des Gewinns, begrenzt auf CHF 1 Mio. Bei der freiwilligen Gebäudewasserversicherung und den durch Dekret übertragenen Zusatzaufgaben beträgt die Gewinnablieferung 18 Prozent des konsolidierten Überschusses.

Über alle Sparten betrug die Gewinnablieferung an den Kanton insgesamt CHF 2.27 Mio.: CHF 1 Mio. aus der Sparte Feuer und Elementar und 1.27 Mio. aus der freiwilligen Gebäudewasserversicherung und den durch Dekret übertragenen Zusatzaufgaben.

Coronavirus-Pandemie
Das Coronavirus hatte auch die AGV 2020 fest im Griff. Der Betrieb der AGV konnte aber während der gesamten Zeit aufrecht erhalten bleiben. Auf das Versicherungsgeschäft hat sich die Pandemie nicht negativ ausgewirkt, jedoch kam es zu wesentlichen Einschränkungen bei den Ausbildungen der Feuerwehren und auch im Weiterbildungsangebot der Prävention.

Brandschutzkontrollen waren zeitweise auch nur eingeschränkt möglich. Aufgrund des technischen Fortschritts bei den Feuerungsanlagen und die damit in Zusammenhang stehenden neuen Bestimmungen zu den Brandschutzkontrollen, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten, führte dies aber zu keiner Zeit zu einem Sicherheitsrisiko.

Bereits Ende Februar 2020 hatte die AGV ein Schutzkonzept mit einem Pandemieplan bezüglich Verhaltensmassnahmen erstellt. Die AGV setzte das Schutzkonzept unter Beachtung der Massnahmen des Bundesrats um. In der ersten Welle, im Frühjahr 2020, schickte die AGV so viele Mitarbeitenden wie möglich ins Homeoffice. Auch fanden keine Kundenbesuche statt, weder AGV-intern noch -extern. Und als sie wieder stattfinden durften, nur nach Absprache und unter Einhaltung des Schutzkonzepts. Auch in der zweiten Welle, ab Oktober 2020, hat die AGV ihre Mitarbeitenden wieder ins Homeoffice geschickt.

AGV – «Dreifacher Schutz»
Das Hauptgeschäft der AGV ist selbstverständlich die Versicherung. Jedoch setzt sie sich auch für den Brandschutz und den Schutz vor Naturgefahren ein, denn durch präventive Massnahmen können Schäden vermindert oder sogar verhindert werden.

Die Spezialisten der Elementarschadenprävention der AGV haben 2020 bei 1’001 Gebäuden Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer zum Schutz ihres Objekts beraten. In 108 Fällen gewährte die AGV finanzielle Beiträge für Massnahmen des Objektschutzes, von insgesamt CHF 0.6 Mio.

Die AGV beteiligt sich gemäss §10a der Elementarfondsverordnung seit 2016 an den Kosten für Wasserbauprojekte, die den koordinierten Objektschutz in der Bauzone bezwecken. Die AGV übernimmt 5 Prozent der Investitionskosten. Seit 2016 hat die AGV bereits für 35 Projekte Zusicherungen in der Höhe von CHF 3.762 Mio. erteilt. 2020 wurden der Rechnung der AGV CHF 0.561 Mio. belastet.

Die Spezialisten des Brandschutzes haben im Jahr 2020 879 Brandschutzbewilligungen bearbeitet, 919 Abnahmekontrollen von Brandschutzbewilligungen sowie 169 periodische Kontrollen durchgeführt. Aufgrund der Einschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie konnten nicht so viele Kontrollen durchgeführt werden, wie das sonst üblich ist.

2020 hat die AGV die Brandschutzbewilligung für wohl eines der grössten Bauvorhaben der letzten Jahrzehnte erteilt: Den Neubau des Kantonsspitals Aarau.

Aargauer Feuerwehren setzen sich dafür ein, dass Schäden durch Feuer oder auch Hochwasser gering gehalten werden. Die AGV leistete 2020 Beiträge und Subventionen an die Gemeinden im Umfang von CHF 9.27 Mio. Die finanziellen Mittel werden hauptsächlich für Wasserversorgungs- und Hydrantenanlagen, Feuerwehrlokale und -einrichtungen, Motorfahrzeuge und Pauschalbeträge für Feuerwehren eingesetzt. Für die Ausbildung der Feuerwehren wendete die AGV im Jahr 2020 CHF 1.22 Mio. auf (2019: CHF 2.04 Mio.). Da rund die Hälfte der geplanten 103 Kurse des Feuerwehrwesens für die Angehörigen der Feuerwehren 2020 aufgrund der Pandemie abgesagt werden musste, waren die Kurskosten auch entsprechend tiefer. Die Kurse werden so gut wie möglich in den nächsten Jahren nachgeholt, so dass kein Mangel in der Ausbildung der Aargauer Feuerwehren entsteht.

Gesetzesrevisionen
Im Berichtsjahr standen zwei Gesetzgebungsprojekte im Bereich Brandschutz und ein neues Beschaffungskonzept für die Brandschutzbekleidung der Feuerwehren im Fokus. Beide Gesetzesvorlagen hat der Grosse Rat im Jahr 2020 mit grossem Mehr gutgeheissen. Die revidierten Gesetze treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

Brandschutz: Zum einen wird das Kaminfegermonopol abgeschafft. Soll heissen: Ab dem 1. Januar 2022 können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Kanton Aargau ihre Kaminfegerin, ihren Kaminfeger selber wählen. Zum anderen geht es in der Revision um Brandschutzkontrollen und das Feuerverbot. Brandschutzkontrollen sollen nur noch bei einem erhöhten Gefahrenpotenzial z.B. bei Spitälern und grossen Einkaufszentren durchgeführt werden. So kann gezielter auf potenzielle Risiken
eingegangen werden, als das in der Vergangenheit der Fall war. Bisher hat die AGV die Feuerverbote im Kanton Aargau als kantonale Brandschutzbehörde erlassen, gestützt auf die Empfehlung des Kantonalen Führungsstabs. Neu liegt dies in der Kompetenz des zuständigen Departements.

Feuerwehr: Die Beschaffung der Brandschutzbekleidung erfolgt neu durch die AGV. Die Brandschutzbekleidung wird den Gemeinden gegen ein Entgelt zum Gebrauch überlassen («Miet»-Konzept). Darin eingeschlossen ist auch die Reparatur oder der Ersatz von defekten Bekleidungen.

Geschäftsbericht 2020 – das dritte Jahr in Folge digital
Seit dem Geschäftsbericht 2018 sind die Jahresberichte der AGV auf einer online Plattform einsehbar. Der Bericht für das Jahr 2020 ist ebenfalls digital aufbereitet. So kann man z.B. auf der Startseite seine Wohngemeinde eingeben und nachsehen, ob es zu Feuer- oder Elementarschäden im Jahr 2020 gekommen ist oder wie viele Personen für die Ortsfeuerwehr tätig sind: geschaeftsbericht.agv-ag.ch.
 

Medienmitteilung vom 21. Mai 2021 (.pdf / 164.0 kB)